Hinweis: Das nächste Förderfenster wird vom 15.05.2023 bis einschließlich 15.08.2023 geöffnet sein.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat das neue und bis 31.12.2023 geltende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ verabschiedet. Mit Hilfe dieses Förderprogramms will das BMU dazu beitragen, sowohl akute klimatische Belastungen in den sozialen Einrichtungen abzumildern als auch eine umfassende Vorbereitung auf zukünftige klimatische Veränderungen zu ermöglichen.
Es gibt drei Förderschwerpunkte: „Beratung und Konzepte“, „Investive Maßnahmen“ und „Kampagnen und Weiterbildungen“. Insgesamt werden 150 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt.
Da durch den Klimawandel immer längere und intensivere Hitzeperioden in Deutschland auftreten, soll unbedingt eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser sichergestellt werden. Leitungsgebundene Wasserspender leisten dabei einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.
Der CO2-Ausstoß wird reduziert und wertvolle Ressourcen eingespart, denn mit leitungsgebundenen Wasserspendern entfallen sowohl die Beschaffung, die Lagerung als auch die Entsorgung von Getränkeflaschen und -kisten.
Deshalb fällt die „Installation von leitungsgebundenen Trinkwasserspendern“ in den Förderschwerpunkt 2: „Investive Maßnahmen“ und ist somit bis zu 90% förderfähig.
Ergänzende Informationen erhalten Sie direkt unter: https://www.z-u-g.org/anpaso/foerderaufruf-2023/
Alles, was Sie wissen müssen:
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für die Förderung Ihres neuen leitungsgebundenen Wasserspenders:
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft, deren Träger und deren Spitzenverbände
- Verbände auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene
- weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland
Dies sind insbesondere:
- Wohlfahrtsverbände, kirchliche Körperschaften und ihre Arbeitsgemeinschaften
- Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime
- ambulante oder stationäre Pflegedienste und deren Träger
- stationäre Altenhilfe und Wohngruppen
- Behindertenwerkstätten
- Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie
- Müttergenesungswerke
- Kindergärten, Kindertagesstätten und Spielplätze
- Schulen, Bildungs- und Jugendeinrichtungen
- gemeinnützige Einrichtungen der Erwachsenenbildung
- Mehrgenerationenhäuser mit offenem Tagestreffpunkt
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Kieztreffs und Begegnungsstätten
- Flüchtlingseinrichtungen
- Obdachloseneinrichtungen und Tafeln
- Breitensportvereine und öffentliche Sportstätten
- Bibliotheken
- Träger des Brand- und Katastrophenschutzes und Rettungswesens
- Selbsthilfegruppen und Sozialberatungsstellen
- Jugendherbergen und Familienferienstätten
- Träger der beruflichen Eingliederung und beruflichen Weiterbildung
- Bildungsträger der Sozialen Arbeit (z.B. Tagungshäuser, Fortbildungseinrichtungen, Bildungswerke und Akademien)
- Frauenhäuser
- Einrichtungen der Jugendhilfe und SOS-Kinderdörfer
- Einrichtungen zur Betreuung und Behandlung suchtkranker Menschen
Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist die Rechtsfähigkeit und rechtliche Selbstständigkeit der Antragstellenden. Sofern dies nicht der Fall ist, kann der jeweilige Träger die Beantragung übernehmen.
Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer sowie deren Einrichtungen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Ziffer 3 in der Förderrichtlinie.
Quelle: z-u-g.org
Welche zeitlichen Rahmen gibt es?
- Erstes Antragsfenster: 15.12.2020
- Die weiteren Zeitfenster werden in den Folgejahren auf dieser Seite bekanntgegeben.
- Erhöhte Förderquote (bis 100%) für Anträge, die bis 30.06.2021 eingehen.
- Die geförderten Vorhaben müssen bis zum 01.07.2023 abgeschlossen sein.
- Ende Förderrichtlinie: 31.12.2023
Quelle: z-u-g.org
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst die folgenden drei Förderschwerpunkte:
FSP 1:
Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen.
FSP 2:
Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen.
FSP 3:
Kampagnen und Weiterbildungsprogramme zur Sensibilisierung für den Umgang mit klimabedingten Belastungen im Bereich der Sozial- und Bildungsarbeit.
Unter FSP 2 fällt die „Installation von leitungsgebundenen Trinkwasserspendern“
Quelle: z-u-g.org
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
1. Kontaktieren Sie Jakob Wassertechnik
- Lassen Sie sich von uns zu möglichen Wasserspendern beraten
- Suchen Sie mit uns zusammen Ihren neuen Wasserspender aus
- Erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot
2. Stellen Sie den Antrag bei ZUG
- Förderanträge müssen elektronisch über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes „easy-Online“ eingereicht werden.
- Verbundpartner reichen bei Verbundvorhaben separate Anträge ein
- Nach elektronischer Übermittlung wird der Antrag ausgedruckt und innerhalb von zwei Wochen von einer bevollmächtigten Person unterschrieben an die ZUG postalisch zugesendet:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Köthener Straße 4
10963 Berlin
- Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den bereitgestellten Musterantrag für Förderschwerpunkt 2.
3. Warten Sie auf den positiven Bescheid
4. Bestellen Sie Ihren neuen Wasserspender bei Jakob Wassertechnik
- Kontaktieren Sie uns und bestellen Ihren neuen Wasserspender
- Genießen Sie frisch gefiltertes Wasser aus Ihrer eignen Quelle
Video-Tutorial zur Antragsstelle:
Quelle: z-u-g.org
Wie hoch sind die Förderquoten?
90% Förderquote
- Für Finanzschwache Kommunen sowie juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse, wie insbesondere Wohlfahrtsverbände.
85% Förderquote
- Für Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit nicht wirtschaftlicher Betätigung, wie insbesondere Kommunen.
- Für Anträge bis zum 30.06.2021.
- Für schnell umsetzbare Maßnahmen, die keine öffentlich-rechtliche Genehmigung erfordern und eine Laufzeit von voraussichtlich maximal sechs Monaten haben.
80% Förderquote
- Für Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit nicht wirtschaftlicher Betätigung, wie insbesondere Kommunen.
Quelle: z-u-g.org
Wieso Förderung stellen mit Jakob Wassertechnik?
- Schnelle, fachkundige und herstellerunabhängige Beratung
- Kurzfristige, individuelle Angebotserstellung
- Unterstützung bei der Antragsstellung
- Hilfe bei offenen Fragen
- Maßgeschneiderte Produkte für verschiedene Einsatzbereiche
Förderung für soziale Einrichtungen
Leitungsgebundene Wasserspender für verschiedene Einsatzbereiche
Ideale Wasserspender für soziale Einrichtungen
Eine kleine Auswahl an geeigneten Wasserspendern für Schulen, Kindergärten, Kliniken usw.
Gerne beraten wir Sie und finden den passenden Wasserspender für Ihre Bedürfnisse. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Anfrage.

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