Fachgerechte Außerbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen

Aufgrund der restriktiven Maßnahmen seitens Bundes- und Landesregierungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind vielerorts unterschiedliche Einrichtungen wie Schulen und Hotels sowie weitere öffentliche und private Gebäude geschlossen oder in Ihrer Nutzung stark eingeschränkt. Wenngleich sich das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht über das Trinkwasser verbreitet, kann es indirekt Ihr Leitungswasser gefährden.

 

Bitte beachten Sie, dass entsprechend der Schließungs- und Nutzungseinschränkungsvorgaben die bestimmungsgemäße Nutzung der Wasserspender und anderer Trinkwasserinstallationen nicht mehr gewährleistet ist. Der konstruktiv angenommene Wasseraustausch während regelmäßiger Benutzung kann damit zum Erliegen kommen, was das Risiko von Belastung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen drastisch erhöht.

 

Der vor Kurzem gegründete „Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V.“ zeigt die Maßnahmen zur Verhinderung einer solchen Beeinträchtigung auf:

 

  • Die bestimmungsgemäße Nutzung muss simuliert werden.

Spätestens alle 72 Stunden müssen alle Entnahmestellen mindestens bis Erreichen der Temperaturkonstanz genutzt bzw. gespült werden, somit wird das in den Leitungen befindliche Trinkwasser ausgetauscht.

 

  • Der Zustand der Trinkwasserinstallation muss technisch und hygienisch einwandfrei sein.

Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen müssen vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen ergriffen werden.

 

  • Die Absperreinrichtung sollte ggf. geschlossen werden.

Bei Trinkwasserinstallationen, die länger als 72 Stunden nicht genutzt werden, kann ggf. zu Beginn der Betriebsunterbrechung die jeweilige Absperreinrichtung geschlossen werden.

 

  • Das Warmwasser sollte abgeschaltet werden.

Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es je nach Dauer der Betriebsunterbrechung sinnvoll sein, das Warmwasser abzuschalten, diese muss dann jedoch auch kalt ausgespült werden. D.h. die Warmwasserleitungen sollten nicht erst langsam durch den für Legionellen günstigen Temperaturbereich abkühlen. Die Zirkulationspumpe sollte während der Spülmaßnahmen trotzdem in Betrieb bleiben, um auch in der ansonsten stagnierenden Zirkulationsleitung ebenfalls für einen Wasseraustausch zu sorgen.

 

  • Nach 7 Tagen Wasser fließen lassen.

Bei Wiederinbetriebnahme nach spätestens 7 Tagen genügt es, das Wasser mindestens 5 Minuten fließen zu lassen. Wichtig ist hierbei, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung der Verteilleitung zu sorgen. Die Spülung wird getrennt sowohl in der Kalt- als auch in der Warmwasserleitung durchgeführt.

 

  • Nach 4 Wochen Wasser vollständig austauschen.

Bei Wiederinbetriebnahme nach maximal 4 Wochen ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchzuführen.

 

  • Nach mehr als 4 Wochen muss getestet werden.

Sollte die Unterbrechung länger als einen Monat dauern, sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen (allgemeine Keimzahl und Legionellen) durchzuführen.

 

  • Nach mehr als 6 Monaten muss die Anschlussleitung abgetrennt werden.

Ist eine Stilllegung von mehr als 6 Monaten abzusehen, ist sogar die Anschlussleitung durch das Wasserversorgungsunternehmen abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen.

 

 

Um den Schaden so klein wie möglich zu halten und damit Sie Ihren Betrieb nach der Corona-Krise wieder wie gewohnt fortsetzen können, empfiehlt es sich, sich jetzt schon um die Wasserleitungen zu kümmern. Andernfalls werden diese zur Wohlfühlumgebung für Legionellen und andere Keime.

 

Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema Reinigung und Vorsorge von Wasserleitungen und Wasserspendern und unterstützen Sie dabei, dass Sie Ihr Wasser nach wie vor genießen können.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Wasserspender technisch und hygienisch einwandfrei bleibt. Wir führen auch – falls nötig – die Wasserspülung nach DVGW-Arbeitsblatt 557 für Sie durch. Falls Sie Fragen haben oder Interesse an Unterstützung, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir sind für Sie da.

 

Tel.:  +49 (0)8281 – 900 36-0

Mail: info@jakob-wassertechnik.de

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