Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jakob Wassertechnik GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Jakob Wassertechnik GmbH & Co. KG, An der Kohlstatt 2, 86476 Neuburg an der Kammel angebotenen Waren, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber unseren gewerblichen Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Angebots gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Diese werden von uns nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  3. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung unserer Leistungen stimmt der Kunde der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu diesen Zwecken zu.

2. Leistungen der Jakob Wassertechnik GmbH & Co. KG

Die Jakob Wassertechnik GmbH & Co. KG bietet Wasserspender und Kaffeevollautomaten sowohl zum Kauf als auch zur Miete, mit und ohne Laufzeitbindung, an. Neben der Bereitstellung der Geräte übernimmt das Unternehmen auf Wunsch auch den kompletten Service sowie die regelmäßige Wartung der Wasserspender.

3. Vertragsschluss

  1. Auf Anfrage über unser Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon übersenden wir Ihnen ein Angebot per E-Mail.
  2. Mit Annahme dieses Angebot durch Sie kommt der Vertrag zustande.
  3. Bei Miet-, Service- und Wartungsverträgen erhält der Kunde den Vertragsentwurf zur Unterzeichnung, entweder in Papierform oder digital. Der Kunde sendet den unterschriebenen Vertrag an uns zurück. Der Vertrag kommt mit unserer Gegenzeichnung zustande. Der Kunde erhält eine Kopie des vollständig unterzeichneten Vertrags in Textform.

4. Unser Kundenportal

  1. Als Kunde haben Sie die Möglichkeit, sich in unserem Kundenportal zu registrieren.
  2. Im Kundenportal können Sie unter anderem Störungen melden, Co2-Flaschen bestellen, den Status Ihrer Tickets und anstehende Termine, sowie Ihre Wasserspender und vorherige Berichte einsehen.
  3. Das Kundenportal ist Browser-basiert, so dass Sie sich entweder über den Link auf unserer Webseite oder die Eingabe der URL im Kundenportal einloggen können.
  4. Nach der Anmeldung können Sie durch Scannen des QR-Codes am Wasserspender direkt auf der Detailansicht des Wasserspenders gelangen und Leistungen bestellen.

5. Lieferung und Installation, Betriebsbereitschaft

  1. Die Vertragsgegenstände werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Adresse geliefert. Wir behalten uns vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
  2. Wir liefern, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, den Vertragsgegenstand frei Haus. Lieferdaten und Aufstellungsort werden im Inbetriebnahme-Formular angegeben.
  3. Der Kunde hat die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, sowie die bauseitigen Anforderungen am Aufstellungsort zu erfüllen und sicher zu stellen, dass alle für die Inbetriebnahme notwendigen Vorbereitungen getroffen wurden; insbesondere ist der Kunde für die Einholung der notwendigen Genehmigungen zum Aufstellen und Betreiben des Vertragsgegenstands verantwortlich. Die genauen Anforderungen werden uns vorab bekannt gegeben, beinhalten aber in jedem Fall einen Frischwasseranschluss, sowie einen Stromanschluss. Über evtl. Änderungen oder Ergänzungen, muss uns der Kunde rechtzeitig informieren.
  4. Wir nehmen bei Lieferung auch die Aufstellung vor und versetzten den Vertragsgegenstand in Betriebsbereitschaft. Die Betriebsbereitschaft teilen wir dem Kunden im Inbetriebnahmeprotokoll schriftlich mit. Kann die Betriebsbereitschaft aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, insbesondere fehlende Voraussetzungen nach 5. (3), nicht unverzüglich bei Lieferung herbeigeführt werden, so gilt der Tag nach Lieferung des Vertragsgegenstandes als Tag der Betriebsbereitschaft. Die Regelung gilt insbesondere für den Beginn von Miet-, Service- und Abrechnungszeiträumen.
  5. Die Lieferung durch uns erfolgt schnellstmöglich nach Angebotsannahme.
  6. Von uns angegebene Liefertermine sind dabei unverbindlich, sofern sie nicht ausnahmsweise schriftlich oder per E-Mail verbindlich zugesagt wurden. Lieferverzug durch uns berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, der Lieferverzug wurde durch uns mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.
  7. Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
  8. Wir sind berechtigt, unsere vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen.

6. Ergänzende Regelungen bei Miete

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die von uns zur Verfügung gestellten Mietgegenstände vertragsgemäß zu verwenden. Die Mietgegenstände bleiben in unserem Eigentum und sind nach Beendigung des Vertrages in einem ordnungsgemäßen Zustand an uns zurückzugeben. Für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Räumlichkeiten des Kunden nach Herausgabe ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Wir tragen hierfür keine Kosten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand gegen alle Risiken, die in seiner Sphäre liegen (z.B. Brand, Diebstahl, usw.) zu versichern. Er tritt eventuell entstehende Ansprüche an den Versicherer bereits jetzt an uns ab.
  3. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Mietsache, soweit diese durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind.Die Haftung des Mieters ist in diesen Fällen auf den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen, funktionsgleichen Geräts zum Zeitpunkt des Schadenseintritts beschränkt. Der Wiederbeschaffungswert bemisst sich nach den Kosten, die erforderlich sind, um eine gleichwertige Ersatzsache am Markt zu erwerben.Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare Schäden, Verluste oder Funktionsstörungen der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die tatsächlich nachgewiesenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Zahlung des Neupreises besteht nur, wenn der Vermieter die Mietsache tatsächlich durch ein Neugerät ersetzt.
  4. Die Gebrauchsüberlassung erfolgt am Aufstellungsort. Will der Kunde den Vertragsgegenstand während der Miete an einem anderen Ort einsetzen, so hat er unsere vorherige Zustimmung in Textform einzuholen. Die Umsetzung darf ausschließlich durch uns durchgeführt werden. Wir können die Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.
  5. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, den Gebrauch des Vertragsgegenstandes Dritten zu überlassen. Verweigern wir die Zustimmung, so steht dem Kunden kein Kündigungsrecht zu.
  6. Das Mietverhältnisbeginnt mit der Betriebsbereitschaft des Mietgegenstandes beim Kunden.
  7. Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, können beide Parteien das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Alle Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
  8. Werden uns Umstände bekannt, die die Vertragserfüllung durch den Kunden in Frage stellen (z.B. Vollstreckungsmaßnahmen), so können wir vom Mietvertrag zurücktreten, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche gegen uns herleiten kann.
  9. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit gibt der Kunde den Vertragsgegenstand mit sämtlichem Zubehör und nebst zugehörigen Dokumenten gereinigt und in vertragsgemäßem Zustand an uns zurück. Der Abbau, die Verpackung und den Rücktransport des Vertragsgegenstandes übernehmen wir ohne gesonderte Berechnung.

7. Full-Service“ und Wartung

  1. Wir bieten Installation, Reinigung, Wartung oder Reparatur nicht nur für eigene Geräte an, sondern auch für Wasserspender, die nicht von uns verkauft oder installiert wurden.
  2. Anfragen können Sie über unser Kontaktformular auf unserer Homepage oder per E-Mail an uns richten.
  3. Der jeweilige Leistungsumfang und die Kosten ergeben sich aus unserem Angebot.
  4. Wir führen alle Leistungen grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage durch.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, unserem Servicetechnikpersonal Zugang zum Vertragsgegenstand zu ermöglichen und hält zum vereinbarten Zeitpunkt eine unterschriftsberechtigte Person vor.
  6. Der Kunde erhält über die vor Ort erbrachten Leistungen ein Serviceprotokoll, das durch unser Servicetechnikpersonal erstellt wird. Das Protokoll dient als Dokumentation der ausgeführten Arbeiten und gilt als Leistungsnachweis, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang schriftlich oder in Textform begründete Einwände erhebt. Erfolgen innerhalb dieser Frist keine Einwände, gilt das Protokoll als inhaltlich anerkannt.
  7. Der notwendige Austausch von Ersatzteilen bis zu einem Wert von 250,00 € netto, können wir auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden vornehmen.
  8. Alle von uns ausgetauschten Teile gehen in unser Eigentum über. Nach der Prüfung durch uns, stellen wir sie – sofern möglich – dem Kunden auf Wunsch gerne wieder zur Verfügung.

8. Leistungsinhalt Wartung und Full-Service“

Der jeweilige Leistungsumfang und die Kosten ergeben sich aus unserem Angebot.

Die Durchführung erfolgt gemäß unserer Checkliste und enthält insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Überprüfung aller beauftragten Trinkwasserspender auf ihre Funktion und Leistung.
  • Durchführung einer Zustands- und Dichtigkeitsprüfung.
  • Reinigung, Sichtkontrolle und Prüfung bzw. Durchführung von Funktionstests an den Trinkwasserspendern.
  • Erstellung eines schriftlichen Wartungsprotokolls über Zustand und Funktion der Wartungsgegenstände und über die durchgeführten Wartungsarbeiten.
  • Bei gegebener Veranlassung: Wiederholungseinweisung des Personals, sowie Hinweise zur Vermeidung von (bestehenden) Mängeln.
  • Alle 2 Jahre: Erneuerung der Gefährdungsbeurteilung und Prüfung der Sicherheit nach §§ 3, 10 BetrSichV und DGUV Grundsatz 310-007 durch befähigte Person nach TRBS 1203.

9. Ergänzende Regelungen für „Full-Service“

    1. Der jeweilige Leistungsumfang und die Kosten ergeben sich aus unserem Angebot und beinhalten üblicherweise die Kosten für die halbjährliche Wartung, An- und Abfahrt, Filterwechsel, sowie die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der im Angebot aufgeführten Wasserspender.
    2. Der „Full-Service“ beinhaltet die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit und die fachgerechte Beseitigung von Schäden, die durch normalen Verschleiß bei ordnungsgemäßem Gebrauch des Vertragsgegenstandes entstehen.
    3. Zudem beinhaltet der „Full-Service“ einen alle 6 Monate erfolgenden Service, bei dem eine fachgerechte Desinfektion des Systems und ein Wechsel der Wasserfilter und – wenn vorhanden und erforderlich – UV-Lampe stattfindet.
    4. Die vereinbarte Laufzeit (1. Laufzeitperiode) ergibt sich aus dem Angebot und beginnt mit der Annahme durch den Kunden. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um 12 Monate (Verlängerungsperiode), sofern der Vertrag nicht
      • mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der 1. Laufzeitperiode;
      • mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird.

      Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt vom hiervon unberührt.

    5. Sofern die zu betreuenden Anlagen nicht von uns in Betrieb genommen wurden,
      obliegt es der Verantwortung des Kunden, sicher zu stellen, dass die Wasserspender bei Laufzeitbeginn in ordnungsgemäßem Zustand und bei voller Betriebsbereitschaft übergeben werden. Sind die Wasserspender bei Übernahme durch uns nicht in ordnungsgemäßem Zustand oder nicht vollbetriebsbereit, so sind wir berechtigt den Mehraufwand zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes/der Betriebsbereitschaft separat in Rechnung zu stellen. Wir sind berechtigt, den Zustand der Anlagen bei Übernahme zu prüfen und dies zu dokumentieren – gegebenenfalls auch fotografisch.
    6. Kann die Betriebsbereitschaft aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht herbeigeführt werden und muss der Kundendiensttechniker aus diesem Grund erneut anreisen, so sind wir berechtigt die zweite Anfahrt in Rechnung zu stellen.

10. Kündigung und Stornierung von Full-Service“ und Wartung und Miete

  1. Wird das Vertragsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung von uns vorzeitig beendet oder kündigt der Kunde außerordentlich vorzeitig, ohne dass ein in unserem Verhalten liegender wichtiger Grund vorliegt, so sind wir berechtigt, 50% der bis zum Ablauf der nächsten erreichbaren ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlende Gesamtvergütung als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder im wesentlich geringeren Umfang entstanden ist.
  2. Kommt der Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande, so berechnen wir einen pauschalen Schadensersatz je Gerät in Höhe von 3 Monatsraten (max. 500,00€). Dem Kunden ist es unbenommen, nachzuweisen, dass der Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.

11. Nebenkosten, CO2-Flaschen

  1. Die Verbrauchskosten für Strom, Wasser und Kohlensäure sind als Betriebskosten vom Kunden selbst zu tragen.
  2. Die notwendige Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Kohlensäure ist nicht Bestandteil des Vertrages. CO2-Flaschen können gesondert bei uns bestellt werden.

12. Preise, Kosten, Zahlung

  1. Preise, Kosten
    1. Alle Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern darüberhinausgehende Leistungen beauftragt werden, erhält der Kunde ein gesondertes Angebot. Die Lieferung oder Abholung der Waren, erfolgt zu den bei Bestellung gültigen, im Angebot angegebenen Preisen.
    2. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand.
    3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Reparaturen mit einem Kostenaufwand von bis zu 250,00 € netto je Reparaturfall ohne vorherige Einholung eines gesonderten Kostenangebots durchgeführt werden. Maßgeblich sind die Gesamtkosten der Reparatur einschließlich Material-, Arbeits- und Nebenkosten. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Betrag von 250,00 € netto, erhält der Kunde vor Durchführung der Reparatur ein gesondertes Kostenangebot.
  2. Zahlung
    1. Sofern nachfolgend oder im Angebot nichts andres geregelt ist, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
    2. Die monatliche Gebühr ist zum 1. eines jeden Monats im Voraus und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Für durch den Verzug entstandene Mehrkosten werden pauschal 40,00€ berechnet.
    3. Leistungen, die über die von der Servicepauschale oder der Wartung umfasste, Leistungen hinausgehen, sind sofort fällig und vom Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auszugleichen. Auch hier sind wir berechtigt, von der erteilten Abbuchungsermächtigung Gebrauch zu machen, so fern als Zahlungsmethode SEPA-Lastschriftmandat ausgewählt wurde.
    4. Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift ist der Kunde in vollem Umfange zum Ersatz der tatsächlich anfallenden Bankgebühren verpflichtet. Darüber hinaus können wir den durch die Rücklastschrift entstandenen Mehraufwand (z.  Verwaltungskosten) in angemessenem Umfang dem Kunden in Rechnung stellen.

13. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

    1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag in unserem Eigentum; auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die uns im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
    2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

14. Gefahrübergang, Gewährleistung

  1. Bei Lieferung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Übergabe durch uns an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit Betriebsbereitschaft des Vertragsgegenstandes auf den Kunden über. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt bestehen.
  2. Soweit Mängel – z.B. Produktionsfehler oder von uns zu vertretende Beschädigungen – vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Regelungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Das Nicht-Gefallen stellt hingegen keinen Mangel dar, der den Kunden zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigen würde. Eine Rücknahme der Ware durch uns ist in letzterem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Der Kunde kann offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren nur geltend machen, wenn er diese unverzüglich nach Lieferung, bzw. Betriebsbereitschaft unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E-Mail uns gegenüber rügt. Maßgeblich ist die Absendung der Mängelrüge. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Es gelten die Rügevorschriften der §§ 377 ff. HGB.
  4. Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Die Rücksendung mangelhafter Ware durch den Kunden hat im versicherten Paket zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen. Wir erstattet dem Kunden bei berechtigter Rücksendung unverzüglich den Kaufpreis und die Rücksendekosten.
  6. Die Gewährleistung ist für gebrauchte Waren ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr, sofern gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
  7. Im Falle einer Inanspruchnahme aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen.

15. Preisanpassung

  1. Wir behalten uns vor, unsere Preise für ihre Leistungen einmal jährlich, um bis zu 7,5 % zu erhöhen, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Diese Preisanpassung kann aufgrund von gestiegenen Kosten, Inflation oder anderen wirtschaftlichen Faktoren erfolgen.
  2. Preiserhöhungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und nachvollziehbar begründet.
  3. Der Kunde kann der Preiserhöhung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.
  4. Bei laufenden Verträgen wird die Preiserhöhung auf maximal 7,5 % des bisherigen Preises begrenzt, es sei denn, gesetzliche Vorgaben erlauben eine abweichende Anpassung.

16. Haftung

  1. Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf unserer Seite. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Ist unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

17. Schlussbestimmungen

  1. Soweit wir zur Lieferung verpflichtet sind, erfolgt die Lieferung ab Lager.
  2. Soweit wir zusätzlich Montage-, Installations- oder sonstige Werkleistungen schuldet, ist der Ort der Montage bzw. Installation der Erfüllungsort für diese Leistungen.
  3. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.
  4. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt 86476 Neuburg an der Kammel als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

 

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien auch per Post an den Verkäufer zurücksenden. Der Verkäufer erstattet Ihnen auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand Ihrer Altbatterie.

 

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

 = Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

 

Der Wasserspender ist als Elektrogerät gemäß der WEEE-Richtlinie zu entsorgen. Er darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Bitte geben Sie das Gerät an eine kommunale Sammelstelle für Elektroaltgeräte oder an den Händler zurück.

Vor der Entsorgung das Gerät vollständig entleeren und reinigen. Eventuell enthaltene Filter, Kühlmittel oder Batterien sind entsprechend den lokalen Vorschriften zu entsorgen.